Allgemeine Geschäftsbedingungen
Begriffe:
Ferienhaus, auch bekannt als das Objekt: das Objekt, wie es im Ferienmietvertrag angegeben ist.
Eigentümer: (auch Vermieter) die den Eigentümer vertretende Person, Privatperson oder Firma, die die im Reservierungsformular aufgeführte Immobilie zur Verfügung stellt.
Mieter: (auch Mieter) die im Reservierungsformular genannte Person, die die Reservierung vornimmt, sowie die Bewohner des Ferienhauses.
Buchung: Eine Reservierung auf dem Grundstück, bei der der Eigentümer das Grundstück zur Nutzung durch den Mieter gemäß den Bedingungen dieses Mietvertrages vorbehält.
Vorschuss: der Betrag, den der Mieter dem Eigentümer für die Reservierung des Hauses gezahlt hat.
Kaution: Ein Betrag, den der Mieter an den Eigentümer zahlt und der als Versicherung für Schäden und unvorhergesehene Kosten dient.
Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Reservierungsbedingungen gelten für alle Reservierungsverträge zwischen Mieter und Vermieter.
Hierbei handelt es sich um einen Ferienmietvertrag und keinesfalls um einen Langzeitmietvertrag, der unter das für Langzeitmieten geltende allgemeine Wohnungsmietrecht fällt.
1. Buchung:
1.1 Eine Buchung kommt zustande, wenn ein Mieter den Eigentümer des Ferienhauses kontaktiert, der Eigentümer und der Mieter vereinbaren, das Ferienhaus für die Dauer zu einem Preis (der „Miete“) zu vermieten und der Mieter eine Kaution zahlt. Die Buchungsbestätigung wird dem Mieter nach Eingang der Anzahlung beim Eigentümer zugestellt.
1.2 In dem Moment, in dem der Mieter über das Internet, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder persönlich beim Vermieter eine Reservierung vornimmt, gilt als vereinbart, dass diese Allgemeinen Buchungsbedingungen gelten.
1.3 Vorbehaltlich der Stornierungsbedingungen dieser Vereinbarung haftet der Mieter nach schriftlicher Bestätigung einer Buchung durch den Vermieter für den Restbetrag der Miete, zusammen mit allen zusätzlichen Gebühren oder Gebühren, die in den zusätzlichen Bedingungen angegeben sind.
2. Zahlung des Mietbetrags:
Der Mieter muss dem Eigentümer einen Vorschuss zahlen, um eine Buchung zu bestätigen.
2.1 Der Vorschuss in Höhe von 50 % des Gesamtmietpreises ist am Tag der Reservierung zu zahlen. Der Vorschuss muss 3 Werktage nach der Reservierung im Besitz des Eigentümers sein. Erst dann ist die Reservierung endgültig.
2.2 Der Restbetrag der Miete, die Kaution und die Reinigungsgebühr oder andere vom Mieter vertraglich vereinbarte(n) Extras sind 30 Tage vor Anreise zu zahlen. Der Betrag muss 30 Tage vor der Ankunft auf dem Bankkonto des Eigentümers eingegangen sein.
2.3 Erfolgt die Reservierung weniger als 30 Tage vor Anreise, sind die Kaution, der Mietbetrag und die Reinigungsgebühr oder sonstige vom Mieter vereinbarte(n) Extras bei der Reservierung vollständig zu bezahlen.
2.4 Alle Preise sind in Euro pro Monat, pro Woche oder pro Tag angegeben.
3. Garantie:
3.1 Die Kaution beträgt EUR 700,00 bei einer Mietdauer von maximal 2 Wochen.
3.2 Bei längerer Dauer ist die Kaution ein Betrag, den der Vermieter festlegt und den er dem Mieter schriftlich mitteilt.
3.3 Die Kaution wird innerhalb von 1 Monat nach Abreise des Mieters, abzüglich Nebenkosten, zurückerstattet. Der Vermieter behält sich jedoch das Recht vor, vom Mieter verursachte Schäden, die der Mieter während seines Aufenthalts am Ferienhaus, am Hausrat oder an den Gärten verursacht hat, in jeder Hinsicht zurückzufordern.
3.4. Verursacht der Mieter während seines Aufenthaltes Schäden an der Ferienwohnung, deren Höhe nachweislich höher ist als die geleistete Kaution, kann der Vermieter während des Aufenthaltes eine zusätzliche Kaution verlangen.
4. Änderungen und Stornierungen:
4.1 Jede Stornierung oder Änderung muss schriftlich erfolgen
4.2 Der Eigentümer kann die Änderung einer Buchung ablehnen, nachdem diese schriftlich bestätigt wurde, und jede Änderung oder Übertragung der Anzahlung auf eine andere Buchung liegt im alleinigen Ermessen des Eigentümers.
4.3 Der Vermieter kann eine Buchung durch schriftliche Mitteilung stornieren, wenn der Mieter bei Fälligkeit eine Zahlung gemäß diesem Vertrag nicht leistet.
4.4 Wenn ein Mieter diesen Vertrag mehr als 30 Tage vor Mietbeginn storniert, werden die 50% der bei der Reservierung bezahlten Miete vom Vermieter einbehalten. Der Rest der Miete wird nicht gezahlt.
4.5 Kündigt der Mieter diesen Vertrag weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, bleibt die vom Mieter geschuldete Miete bestehen.
4.6 Der Eigentümer kann den Vertrag nur aus Gründen höherer Gewalt kündigen. Wenn der Eigentümer diesen Vertrag zu irgendeinem Zeitpunkt vor Beginn der Laufzeit kündigt, erstattet der Eigentümer dem Mieter alle vor der Stornierung gezahlten Beträge zurück.
4.7 Im Falle von nachgewiesener „höherer Gewalt“ oder falls dem Mieter aufgrund von Covid-Bestimmungen die Reise untersagt wird, ist die Stornierung kostenlos und der Eigentümer erstattet dem Mieter den gesamten vorausbezahlten Mietbetrag und der Restbetrag wird nicht mehr vom Mieter geschuldet werden. Erkrankt der Mieter vor Reiseantritt durch Covid und ist reiseunfähig, ist die Stornierung ebenfalls kostenfrei, sofern ein ärztliches Attest über die Covid-Infektion vorgelegt wird.
4.8 Bei Nichterscheinen des Mieters bleibt der gesamte Mietbetrag als Stornokosten vom Mieter zu zahlen.
4.9 Für den Fall, dass der Mieter die Unterkunft aus irgendeinem Grund oder Umstand vor Vertragsende freiwillig verlässt, ist der Eigentümer von jeder Form der Rückerstattung befreit.
4.10 Wir empfehlen dem Mieter dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für seine Reservierung und seinen Aufenthalt.
5. Schaden und Bürgschaft:
5.1 Der Mieter haftet gegenüber dem Eigentümer für alle Beschädigungen, Beschädigungen und Zerstörungen von Eigentum, direkte und indirekte Kosten, entstandene Geldbußen, Kosten Dritter und Schäden, die am Ferienobjekt (einschließlich jeglicher Inhalte) während der Laufzeit entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Verluste oder Schäden zu ersetzen, die dem Vermieter durch die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen durch den Mieter entstehen, und dem Vermieter auf erstes Anfordern alle derartigen Kosten unverzüglich zu erstatten.
5.2 Bei Beschädigung und / oder Verlust der Unterkunft durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Mieters (der in der Reservierung als Mieter benannten Person einschließlich der anderen Bewohner der Unterkunft) wird der Gesamtbetrag des Schadens von der Kaution abgezogen . . Übersteigen die Schäden und/oder Verluste, die in der Unterkunft entstanden sind oder die dem Eigentümer entstanden sind, den als Kaution hinterlegten Betrag, muss der Mieter den Restbetrag direkt an den Eigentümer zahlen.
5.3 Bruch, Verlust und/oder Beschädigung des Eigentums durch den Mieter sind dem Eigentümer innerhalb von maximal 24 Stunden zu melden und der Schaden ist zu ersetzen.
5.4 Wird vom Eigentümer eine Kaution hinterlegt, so beschränkt dies die Haftung des Mieters gemäß Ziffer 5.1., 5.2 nicht. und 5.3. Oben.
6. Belegung des Ferienhauses:
6.1 Der Mieter darf nicht mehr Personen im Ferienhaus wohnen lassen, als vom Vermieter in der Buchungsbestätigung oder im Inserat auf der Website angegeben ist.
Eine Belegung mit einer größeren Personenzahl kann zur Kündigung des Mietvertrages und zum Verlust der Kaution führen. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen nicht zurückerstattet und der Mieter muss die volle Miete zahlen. Beabsichtigt der Mieter, mit mehr Personen als erlaubt in der Mietwohnung zu bleiben, muss der Mieter dies vor Mietbeginn beim Vermieter schriftlich beantragen. Der Eigentümer kann dies ablehnen oder eine zusätzliche Gebühr erheben.
6.2 Dem Mieter ist das Rauchen im Ferienhaus nicht gestattet. Das Rauchen auf der Terrasse ist gestattet, sofern der Mieter dafür sorgt, dass alle anfallenden Abfälle am Ende der Mietzeit entfernt werden. Wird festgestellt, dass im Haus geraucht wird, kann der Vermieter zusätzliche Kosten für die Reinigung des Hauses berechnen.
6.3 Der Eigentümer oder sein Beauftragter können das Haus und das Ferienhaus jederzeit betreten, um das Haus und das Ferienhaus zu besichtigen, sofern der Eigentümer den Mieter weniger als 2 Stunden vorher informiert. Diese Mitteilung erfolgt telefonisch und/oder schriftlich.
6.4 Die Ferienwohnung ist am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezugsfertig, am Abreisetag hat der Mieter die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zu räumen. Die An- und Abreisezeiten können in Absprache zwischen Vermieter und Mieter geändert werden. Hat der Mieter das Haus nicht vor der Abreise um 10:00 Uhr verlassen, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Dies könnte zumindest den Verlust der Kaution bedeuten.
6.5 Die gewünschte Ankunftszeit des Mieters muss dem Vermieter 48 Stunden im Voraus mitgeteilt werden, damit der Vermieter die Schlüsselübergabe zum Ferienhaus arrangieren kann.
6.6 Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
6.7 Für den Fall, dass während Ihres Aufenthalts Familienmitglieder oder Mitglieder Ihrer Reisegruppe an Covid-19 erkranken, müssen Sie dies unverzüglich dem Vermieter melden.
6.8 Abfälle sind bei der Abreise im nächstgelegenen Container zu deponieren.
6.9 Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft gemäß den geltenden allgemeinen Vorschriften zu belegen.
6.10 Der Eigentümer oder sein Beauftragter hat das Recht, eine Endkontrolle durchzuführen. Bei der Abreise hat der Mieter den Wohnraum ordentlich und ordentlich zu hinterlassen. Die Elemente innerhalb und außerhalb der Unterkunft, wie Möbel usw., dürfen nicht von ihrem ursprünglichen Standort entfernt werden. Dann hat der Eigentümer das Recht, den Betrag von € 60,- für die Kosten, die zur Behebung der Situation anfallen müssen, abzuziehen. Das Zurücklassen von Müll, Essensresten oder anderen Gegenständen, die der Mieter in der Immobilie in das Objekt eingebracht hat, verursacht ebenfalls eine Gebühr von 60 €, die von Ihrer Kaution abgezogen wird.
7. Zusätzliche Einrichtungen im Ferienhaus:
7.1 Sofern der Vermieter oder die Gäste des Mieters vom Vermieter zur Verfügung gestellte Zusatzeinrichtungen in Anspruch nehmen, nutzt der Mieter diese Zusatzeinrichtungen auf eigene Gefahr.
7.2 Der Vermieter hat das Objekt und seinen Zustand nach bestem Wissen und Gewissen genau beschrieben. Der Mieter versteht, dass es "auf Sicht" als reserviert gilt. Das Ferienhaus wird vor dem Einzug des Mieters gereinigt. Alle Elektro-, Sanitär- und Geräte müssen in einwandfreiem Zustand sein. Das Nichtfunktionieren bestimmter zusätzlicher Annehmlichkeiten wie Fernseher oder Internet- und Wi-Fi-Dienste stellen keine Grundlage für eine Rückerstattung dar. Der Vermieter wird sich bemühen, diese Gegenstände reparieren zu lassen, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass sie während der Nutzungsdauer des Mieters repariert werden. Wenn der Mieter ankommt und feststellt, dass das Haus nicht ordnungsgemäß gereinigt wurde oder die Einrichtungen nicht funktionieren, muss der Eigentümer unverzüglich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft im Haus informiert werden. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass alles ordnungsgemäß funktioniert. Falls erforderlich, wird der Vermieter alles in seiner Macht Stehende tun, um die Probleme durch Installateure lösen zu lassen, kann aber an Feiertagen und Wochenenden nicht alles lösen. Unter keinen Umständen wird die Miete aufgrund des Zustands des Hauses zurückerstattet oder zurückerstattet. Der Gast verpflichtet sich, den Eigentümer von jeglicher Haftung für den Zustand der Wohnung freizustellen.
8. Datenschutz DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016):
8.1 Die vom Eigentümer gesammelten Informationen über den Mieter werden vom Eigentümer verwendet, um die Reservierung und Vermietung der Immobilie zu verwalten. Der Mieter ermächtigt den Eigentümer, solche Informationen mit Dritten auszutauschen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) seinen Beauftragten, die für die Verwaltung des Ferienhauses eingesetzt werden, Kredit- und Inkassobüros und Rechtsanwälten. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass ein Zahlungsverzug des Mieters im Rahmen dieser Vereinbarung einem Kredit- und/oder Inkassobüro gemeldet werden kann. Alle Informationen, die einer Kredit- und/oder Inkassoagentur zur Verfügung gestellt werden, können von dieser Agentur anderen Nutzern der Dienste dieser Agentur zur Verfügung gestellt werden.
8.2 Gemäß den spanischen Mietvorschriften stellt der Mieter dem Eigentümer eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses seiner und seiner Gäste zur Verfügung.
9.Heizen:
Das Ferienhaus wird mit Klimaanlage (kalt und warm) gekühlt und beheizt.
10. Persönliches Eigentum:
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das persönliche Eigentum des Mieters vom Vermieter nicht versichert ist und der Vermieter nicht für verlorenes, gestohlenes oder fehlendes Eigentum des Mieters oder das nach dem Check-out zurückgelassene Eigentum des Mieters haftet.
11. Tasten:
Der Eigentümer oder sein Vertreter stellt Ihnen eine einzige Kopie des Hausschlüssels und der gemeinsamen Zugangsteile (2 Schlüssel) zur Verfügung. Bei Nichtrückgabe oder Verlust von Schlüsseln entstehen Wiederbeschaffungskosten, wenn die Schlösser aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden müssen. Diese Kosten werden anhand der tatsächlich entstandenen Kosten des Vermieters nachgewiesen.
Die Kaution für den Poolschlüssel und die Fernbedienung für die Garage (+ elektronischer Zutrittsausweis, insbesondere runder Ausweis) wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe an den Vermieter innerhalb von 30 Tagen nach Verlassen des Ferienhauses zurückerstattet. Bei Verlust sind die Wiederbeschaffungskosten vom Mieter vor Ort zu zahlen. Dazu gehören zum einen die Wiederbeschaffungskosten (entsprechend den tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten) und die Servicekosten des lokalen Vertreters, der für den Austausch verantwortlich ist.
12. Gemeinschaftsbereiche:
12.1 Die Nutzung der Gemeinschaftsräume der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Eigentümer haftet nicht für Unfälle, die durch die Nutzung dieser Bereiche verursacht werden.
12.2 Der Mieter wird die von den Eigentümern der Ferienanlage aufgestellte Hausordnung respektieren. Diese Regeln können beim Verwalter der Ferienanlage angefordert werden.
13. Bettwäsche:
13.1 Handtücher werden bei der Ankunft bereitgestellt. Das bedeutet 1 großes und 1 kleines Handtuch pro Person + 1 Badematte + 2 Küchentücher.
13.2 Handtücher dürfen nur im Ferienhaus benutzt werden. Sie dürfen nicht an den Strand oder außerhalb des Grundstücks des Ferienhauses mitgenommen werden.
13.3 Bei Verlust der Handtücher wird eine Gebühr von 10 EUR für das kleine Handtuch, 10 EUR für die Badematte und eine Gebühr von 15 EUR für das große Handtuch erhoben.
13.4 Es werden zwei einzelne Matratzenschoner zur Verfügung gestellt, ein doppeltes Unterlaken, ein doppeltes Oberlaken, 2 Kissen mit Schonern und 2 Kissenbezüge. Bei Verlust der Wäsche wird dies zum Wiederbeschaffungswert berechnet (basierend auf einer vom Vermieter vorgelegten Rechnung)
14. Kein Party-BBQ:
14.1 Das Ferienhaus ist kein Partyhaus. Der Mieter muss 21 Jahre alt sein, um diese Ferienwohnung zu buchen. Alle besonderen Anlässe wie Partys aller Art, Hochzeiten, Empfänge, Familientreffen oder Erhöhung der Einwohnerzahl (Gäste, die nicht auf dem Anmeldeformular registriert sind) sind zu keiner Zeit erlaubt. Erwachsene können keine Unterkunft im Namen von minderjährigen Gästen mieten, Ausnahmen sind nicht zulässig.
14.2. Grillen : Grillen auf der Terrasse der Wohnung oder in den Gemeinschaftsbereichen der Ferienanlage ist nicht gestattet.
15. Haustiere:
15.1 Das Mitbringen von Haustieren muss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.
16. Schwimmbad:
16.1 Die Nutzung des Gemeinschaftspools erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
17. WLAN:
17.1 Das WLAN dient der normalen Datennutzung. Jeder übermäßige Download bedeutet, dass der Router nicht mehr funktioniert. Die Ersatzkosten betragen in diesem Fall 50 €.
17.2 Der Wi-Fi-Dienst ist ein externer Dienst, daher haftet der Eigentümer nicht für Zwischenfälle, Unterbrechungen oder Ausfälle der Leitung.
17.3 Der WLAN-Router befindet sich im Wohnzimmer der Wohnung. Der Mieter wird nicht versuchen, es zu beschädigen oder anderweitig zu manipulieren. Kosten für Schäden am Router oder dessen Installation werden von der Kaution abgezogen.
18. Maximale Belegung:
18.1 Die maximale Belegung beträgt 2 Personen. Es gibt nur Betten für 2 Personen.
18.2 Bei Überschreitung der Maximalbelegung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters verfällt dieser Mietvertrag sofort, wird gekündigt und die Anzahlungen einbehalten.
19. Risikoübernahme - Kinderschutz:
19.1 Mit Ausnahme der Monate Juli und August ist kein Rettungsschwimmer im Einsatz. Dementsprechend geschieht die Benutzung des Pools auf eigene Gefahr und der Besitzer übernimmt keine Verantwortung für Unfälle oder Verletzungen. Niemand sollte alleine schwimmen.
19.2 Der Mieter stellt den Vermieter von allen durch Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit des Mieters verursachten Personen- und/oder Sachschäden frei. Siehe den Haftungsausschluss unten.
19.3 Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass keine besonderen Anstrengungen unternommen wurden, um dieses Ferienhaus "kindersicher" zu machen, und übernimmt das Risiko oder den Schaden für Kinder, die wir in der Wohnung zulassen. Diese Risiken beschränken sich nicht nur auf den Zugang zum Schwimmbad, die angrenzende Straße, Haushaltsreiniger und Pflanzen in Haus, Hof und Straße, die bei Einnahme giftig sein können.
20. Haftungsausschluss:
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Eigentümer nicht für Personenschäden verantwortlich ist, die durch Ausrutschen auf nassen Straßen oder Oberflächen verursacht werden, und dass der Mieter dafür verantwortlich ist, Vorsicht walten zu lassen, wenn die Oberflächen aufgrund des Wetters oder der Verwendung von Schläuchen nass oder rutschig sind, und ferner, dass der Eigentümer nicht für Personenschäden oder Verluste oder Schäden des Mieters verantwortlich ist, die direkt oder indirekt durch schlechte Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Wärmeverlust, Unfälle im Zusammenhang mit Feuer, Öfen, Grills, dem Fehlen geeigneter Vorsichtsmaßnahmen verursacht werden in der Nähe von Nassbereichen oder unvorhergesehenen Umständen durch den Mieter mitzunehmen.
Der Mieter oder seine Gäste werden den Eigentümer des Ferienhauses in keinem Fall für Schäden oder Ansprüche jeglicher Art haftbar machen, die aus ihrem Aufenthalt entstehen, außer bei Vorsatz.
Unfälle und Diebstahl: Bei der Buchung übernimmt der Gast die volle Verantwortung für alles, was seine persönliche Sicherheit und die seines Eigentums betrifft. Weder der Eigentümer noch seine Vertreter haften für Schäden, Verletzungen, Krankheit, Tod, Sachschäden oder Diebstahl, die der Gast oder seine Begleiter während ihres Aufenthalts erleiden.
21. Mietobjekte:
21.1 Der Eigentümer und der Mieter vereinbaren, dass es sich bei der Laufzeit um einen kurzfristigen Mietvertrag handelt und dass die Laufzeit die in diesem Vertrag vorgesehene Dauer nicht überschreitet und dass dieser Vertrag nicht den Mietvertragsbedingungen unterliegt.
21.2 Das Ferienhaus darf vom Mieter nicht zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden.
21.3 Am Ende der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, die Schlüssel dem Eigentümer oder dessen Vertreter zurückzugeben.
22. Erfassung des Stromverbrauchs:
Der Stromverbrauch im Haus ist eine zusätzliche Gebühr für den Mieter. Der Verbrauch wird durch einen Stromzähler im Flur des Ferienhauses erfasst. Der Zählerstand wird bei An- und Abreise des Mieters ermittelt. Dies wird vom Eigentümer oder seinem Vertreter aufgezeichnet. Dem Mieter wird empfohlen, bei der Ankunft ein Foto des KWH-Stromzählers zu machen und an den Eigentümer zu senden. Bei Abreise des Mieters wird der Vermieter oder sein Bevollmächtigter die KWH auf dem vom Mieter unterschriebenen Stromzähler erfassen.
23. Das Haus verlassen:
23.1 Wenn Sie das Haus verlassen, wird es ordentlich hinterlassen. Alle Abfälle und überschüssige Lebensmittel müssen entfernt und in den Containern auf der Straße deponiert werden. Das Geschirr muss fertig sein und die Spülmaschine muss geleert sein. Das Sofa im Wohnzimmer ist tadellos zu hinterlassen.Sollte das Sofa bei der Ankunft im Ferienhaus Flecken aufweisen, muss dies dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft unter Beifügung von Fotos des Zustands mitgeteilt werden. Dem Mieter wird empfohlen, die Schutzdecke auf dem Sofa nicht zu entfernen.
24. Gerichtsstand:
24.1 Sollte zwischen dem Eigentümer und dem Mieter eine Streitigkeit entstehen, die nicht durch Konsultationen zwischen den Parteien gelöst werden kann, wird die Angelegenheit nach der Gerichtsbarkeit der in Altea geltenden spanischen Gesetze behandelt.
24.2 Wenn eine der Parteien dieses Mietvertrags aus oder im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag rechtliche Schritte oder Verfahren (einschließlich Zahlungsverzug, Nichtzahlung usw.) Entschädigung, die gewährt werden kann, angemessene Anwaltskosten, Kosten und Auslagen, die der obsiegenden Partei in der Klage oder im Verfahren entstanden sind.
24.3 Was in diesem Vertrag nicht vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Dekrets 92/2009 vom 3. Juli des Consell de la Generalitat Valenciana, das die Regulierungsvorschriften für Touristenresidenzen genehmigt. innerhalb des territorialen Geltungsbereichs der valencianischen Gemeinschaft und zusätzliche Normen.